{"id":805,"date":"2020-04-23T12:09:09","date_gmt":"2020-04-23T12:09:09","guid":{"rendered":"https:\/\/sonnenalpe.com\/agb-terms-conditions\/"},"modified":"2021-01-14T15:07:41","modified_gmt":"2021-01-14T15:07:41","slug":"agb-terms-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sonnenalpe.com\/de\/agb-terms-conditions\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n

Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n

\u00a7 1 Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n

1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Hotellerie (im Folgenden \u201eAGB\u201c) ersetzen die bisherigen \u00d6HVB in der Fassung vom 23. September 1981.
1.2 Die AGB schlie\u00dfen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGB sind gegen\u00fcber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidi\u00e4r.<\/p>\n\n\n\n

\u00a7 2 Begriffsdefinitionen<\/strong><\/p>\n\n\n\n

2.1 Begriffsdefinitionen:
\u201eBeherberger\u201c: Ist eine nat\u00fcrliche oder juristische Person, die G\u00e4ste gegen Entgelt beherbergt. \u201eGast\u201c: Ist eine nat\u00fcrliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc). \u201eVertragspartner\u201c: Ist eine nat\u00fcrliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder f\u00fcr einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschlie\u00dft.
\u201eKonsument\u201c und \u201eUnternehmer\u201c: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen.
\u201eBeherbergungsvertrag\u201c: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge n\u00e4her geregelt wird.<\/p>\n\n\n\n

\u00a7 3 Vertragsabschluss \u2013 Anzahlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n

3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erkl\u00e4rungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, f\u00fcr die sie bestimmt sind, diese unter gew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nden abrufen kann, und der Zugang zu den bekannte Gesch\u00e4ftszeiten des Beherbergers erfolgt.
3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschlie\u00dfen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder m\u00fcndlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erkl\u00e4rt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder m\u00fcndlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung \u00fcber die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung sp\u00e4testens bis zu dem Datum, welches in der Buchungsbest\u00e4tigung der Beherbergung angeben ist, zu bezahlen. Die Kosten f\u00fcr die Geldtransaktion (zB \u00dcberweisungsspesen) tr\u00e4gt der Vertragspartner. F\u00fcr Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.<\/p>\n\n\n\n

\u00a7 4 Beginn und Ende der Beherbergung<\/strong><\/p>\n\n\n\n

4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten R\u00e4ume erst ab 17.00 Uhr des vereinbarten Tages (\u201eAnkunftstag\u201c) zu beziehen.
4.2 Wird ein Zimmer vor 6.00 Uhr in Anspruch genommen, so z\u00e4hlt die vorhergegangene Nacht als erste \u00dcbernachtung.
4.3 Die gemieteten R\u00e4ume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 9.30 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten R\u00e4ume nicht fristgerecht freigemacht sind.<\/p>\n\n\n\n

\u00a7 5 R\u00fccktritt vom Beherbergungsvertrag \u2013 Stornogeb\u00fchr<\/strong><\/p>\n\n\n\n

R\u00fccktritt durch den Beherberger
5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zur\u00fccktreten.
5.2 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die R\u00e4umlichkeiten bis sp\u00e4testens 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstages reserviert.
5.3 Bis sp\u00e4testens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gr\u00fcnden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erkl\u00e4rung aufgel\u00f6st werden.
R\u00fccktritt durch den Vertragspartner \u2013 Stornogeb\u00fchr
5.4 Bis sp\u00e4testens 3 Monate<\/strong> vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogeb\u00fchr durch einseitige Erkl\u00e4rung durch den Vertragspartner aufgel\u00f6st werden.
5.5 Au\u00dferhalb des im \u00a7 5.4. festgelegten Zeitraums ist ein R\u00fccktritt durch einseitige Erkl\u00e4rung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogeb\u00fchren m\u00f6glich:
– zwischen 3 Monate und 1 Monat vor dem Ankunftstag:    30 % vom gesamten Arrangementpreis
– zwischen 1 Monat bis 14 Tage vor dem Ankunftstag:       75 % vom gesamten Arrangementpreis
– Bei weniger als 14 Tage oder Nichtanreise (No Show):    100% vom gesamten Arrangementpreis<\/p>\n\n\n\n

\u00a7 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft<\/strong><\/p>\n\n\n\n

6.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner eine ad\u00e4quate Ersatzunterkunft (gleicher Qualit\u00e4t) zur Verf\u00fcgung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringf\u00fcgig und sachlich gerechtfertigt ist.
6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die R\u00e4ume unbenutzbar geworden sind, bereits einquartierte G\u00e4ste ihren Aufenthalt verl\u00e4ngern, eine \u00dcberbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Ma\u00dfnahmen diesen Schritt bedingen.
6.3 Allf\u00e4llige Mehraufwendungen f\u00fcr das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.<\/p>\n\n\n\n

\u00a7 7 Rechte des Vertragspartners<\/strong><\/p>\n\n\n\n

7.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den \u00fcblichen Gebrauch der gemieteten R\u00e4ume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die \u00fcblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den G\u00e4sten zur Ben\u00fctzung zug\u00e4nglich sind, und auf die \u00fcbliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gem\u00e4\u00df allf\u00e4lligen Hotel- und\/oder G\u00e4sterichtlinien (Hausordnung) auszu\u00fcben.<\/p>\n\n\n\n

\u00a7 8 Pflichten des Vertragspartners<\/strong><\/p>\n\n\n\n

8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, sp\u00e4testens 30 Tage vor der Anreise<\/strong> das vereinbarte Entgelt zuz\u00fcglich etwaiger Mehrbetr\u00e4ge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und\/oder die ihn begleitenden G\u00e4sten entstanden sind zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
8.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdw\u00e4hrungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdw\u00e4hrungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdw\u00e4hrungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so tr\u00e4gt der Vertragspartner alle damit zusammenh\u00e4ngenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw.
8.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegen\u00fcber f\u00fcr jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.<\/p>\n\n\n\n

\u00a7 9 Rechte des Beherbergers<\/strong><\/p>\n\n\n\n

9.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im R\u00fcckstand, so steht dem Beherberger das Recht die Buchung zu annullieren und die gesetzliche Zur\u00fcckbehaltungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem \u00a7 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zur\u00fcckbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere f\u00fcr Verpflegung, sonstiger Auslagen, die f\u00fcr den Vertragspartner gemacht wurden und f\u00fcr allf\u00e4llige Ersatzanspr\u00fcche jeglicher Art zu.
9.2 Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechung seiner Leistung zu.<\/p>\n\n\n\n

\u00a7 10 Pflichten des Beherbergers<\/strong><\/p>\n\n\n\n

10.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen. <\/p>\n\n\n\n

\u00a7 11 Haftung des Beherbergers f\u00fcr Sch\u00e4den an eingebrachten Sachen<\/strong><\/p>\n\n\n\n

11.1 Der Beherberger haftet gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 970 ff ABGB f\u00fcr die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten \u00fcbergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger f\u00fcr sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gem\u00e4\u00df \u00a7 970 Abs 1 ABGB h\u00f6chstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 \u00fcber die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverz\u00fcglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die H\u00f6he einer allf\u00e4lligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n

11.2 Die Haftung des Beherbergers ist f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch f\u00fcr grobe Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall tr\u00e4gt der Vertragspartner die Beweislast f\u00fcr das Vorliegen des Verschuldens. Folgesch\u00e4den oder indirekte Sch\u00e4den sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.
11.3 F\u00fcr Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nicht. Der Beherberger haftet f\u00fcr einen dar\u00fcber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gem\u00e4\u00df 12.1 und 12.2 gilt sinngem\u00e4\u00df.
11.4 In jedem Fall der \u00fcbernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und\/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverz\u00fcglich dem Beherberger anzeigt. \u00dcberdies sind diese Anspr\u00fcche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder m\u00f6glicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.<\/p>\n\n\n\n

\u00a7 12 Haftungsbeschr\u00e4nkungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n

12.1 Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit, mit Ausnahme von Personensch\u00e4den, ausgeschlossen.
12.2 Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers f\u00fcr leichte und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall tr\u00e4gt der Vertragspartner die Beweislast f\u00fcr das Vorliegen des Verschuldens. Folgesch\u00e4den, immaterielle Sch\u00e4den oder indirekte Sch\u00e4den sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der H\u00f6he des Vertrauensinteresses.<\/p>\n\n\n\n

\u00a7 13 Tierhaltung<\/strong><\/p>\n\n\n\n

13.1 Tiere d\u00fcrfen nicht ins Apartments gebracht werden, ausser und nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Verg\u00fctung.
13.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier w\u00e4hrend seines Aufenthaltes ordnungsgem\u00e4\u00df zu verwahren und beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
13.3 Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat \u00fcber eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch m\u00f6gliche durch Tiere verursachte Sch\u00e4den deckt, zu verf\u00fcgen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist \u00fcber Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.
13.4 Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Beherberger gegen\u00fcber zur ungeteilten Hand f\u00fcr den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegen\u00fcber Dritten zu erbringen hat.
13.5 In den Kommunalbereichen d\u00fcrfen sich Tiere nicht aufhalten.<\/p>\n\n\n\n

\u00a7 14 Verl\u00e4ngerung der Beherbergung<\/strong><\/p>\n\n\n\n

14.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verl\u00e4ngert wird. K\u00fcndigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verl\u00e4ngerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verl\u00e4ngerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.
14.2 Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc) s\u00e4mtliche Abreisem\u00f6glichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag f\u00fcr die Dauer der Unm\u00f6glichkeit der Abreise automatisch verl\u00e4ngert. Eine Reduktion des Entgelts f\u00fcr diese Zeit ist allenfalls nur dann m\u00f6glich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der au\u00dfergew\u00f6hnlichen Witterungsverh\u00e4ltnisse nicht zur G\u00e4nze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gew\u00f6hnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht. <\/p>\n\n\n\n

\u00a7 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages \u2013 Vorzeitige Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n\n\n\n

15.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
15.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
15.3 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.
15.4 Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so k\u00f6nnen die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, aufl\u00f6sen.
15.5 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzul\u00f6sen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast:
a) von den R\u00e4umlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein r\u00fccksichtsloses, anst\u00f6\u00dfiges oder sonst grob ungeh\u00f6riges Verhalten den \u00fcbrigen G\u00e4sten, dem Eigent\u00fcmer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegen\u00fcber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegen\u00fcber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die k\u00f6rperliche Sicherheit schuldig macht;
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die \u00fcber die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pfleged\u00fcrftig wird;
c) die vorgelegten Rechnungen bei F\u00e4lligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
15.6 Wenn die Vertragserf\u00fcllung durch ein als h\u00f6here Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Verf\u00fcgungen etc) unm\u00f6glich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist aufl\u00f6sen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgel\u00f6st gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Anspr\u00fcche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n

\u00a7 16 Erkrankung oder Tod des Gastes<\/strong><\/p>\n\n\n\n

16.1 Erkrankt ein Gast w\u00e4hrend seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger f\u00fcr \u00e4rztliche Betreuung nicht sorgen.
16.2 Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angeh\u00f6rigen des Gastes nicht kontaktiert werden k\u00f6nnen, wird der Beherberger auf Kosten des Gasten f\u00fcr \u00e4rztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgema\u00dfnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angeh\u00f6rigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.
16.3 Der Beherberger hat gegen\u00fcber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere f\u00fcr folgende Kosten Ersatzanspr\u00fcche:
a) offene Arztkosten, Kosten f\u00fcr Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe
b) notwendig gewordene Raumdesinfektion,
c) unbrauchbar gewordene W\u00e4sche, Bettw\u00e4sche und Betteinrichtung, anderenfalls f\u00fcr die Desinfektion oder gr\u00fcndliche Reinigung all dieser Gegenst\u00e4nde,
d) Wiederherstellung von W\u00e4nden, Einrichtungsgegenst\u00e4nden, Teppichen usw, soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder besch\u00e4digt wurden,
e) Zimmermiete, soweit die R\u00e4umlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Tage der Unverwendbarkeit der R\u00e4ume wegen Desinfektion, R\u00e4umung o. \u00e4,
f) allf\u00e4llige sonstige Sch\u00e4den, die dem Beherberger entstehen.<\/p>\n\n\n\n

 \u00a7 17 Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl<\/strong><\/p>\n\n\n\n

17.1 Erf\u00fcllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
17.2 Dieser Vertrag unterliegt \u00f6sterreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EV\u00dc) sowie UN-Kaufrecht.
17.3 Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand ist Wien.<\/p>\n\n\n\n

\u00a7 18 Sonstiges<\/strong><\/p>\n\n\n\n

18.1 Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftst\u00fcckes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung f\u00e4llt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu z\u00e4hlen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag ma\u00dfgeblich.
18.2 Erkl\u00e4rungen m\u00fcssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.
18.3 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunf\u00e4hig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.
18.4 Im Falle von Regelungsl\u00fccken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. <\/p>\n\n\n\n

\u00a7 19 Preisanpassungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n

19. Die angebotenen Preise unterliegen gesetzlichen Abgaben und Steuern und sind insoweit ver\u00e4nderlich. \u00c4ndern sich die gesetzlichen Abgaben und Steuern, ist der Beherberger jederzeit berechtigt und verpflichtet, die Preise zu erh\u00f6hen und zu senken.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00a7 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Hotellerie (im Folgenden \u201eAGB\u201c) ersetzen die bisherigen \u00d6HVB in der Fassung vom 23. September 1981.1.2 Die AGB schlie\u00dfen Sondervereinbarungen nicht aus. 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